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Ombudsverfahren für Promotionsbetreuende und Promovierende

Zur Lösung von Konflikten in der Promotionsbetreuung gibt es ein zentrales Ombudsverfahren.

Die Universität Freiburg bietet allen Promovierenden und Betreuenden von Doktorarbeiten ein zentrales Ombudsverfahren. Es dient der Lösung von Konflikten, die sich aus dem Betreuungsverhältnis oder der Arbeit an der Dissertation ergeben.

 

Vorteile des Ombudsverfahrens

Es gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit, Transparenz und Fairness. Das Verfahren kann auf Wunsch der Ratsuchenden jederzeit abgebrochen und anonym in Anspruch genommen werden.

Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Ombudspersonen ist mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter der Internationalen Graduiertenakademie besetzt, die Erfahrung in der Konfliktberatung haben. Die beiden Ombudspersonen und die beiden Stellvertretenden sind entpflichtete bzw. im Ruhestand befindliche Professorinnen und Professoren der Universität Freiburg.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut, um eine Kultur zu schaffen, die dazu ermutigt, Probleme frühzeitig offen anzusprechen.

 

Wie kann ich das Ombudsverfahren in Anspruch nehmen?

Promotionsbetreuende und Promovierende wenden sich im ersten Schritt in der Regel an die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sie direkt die Ombudspersonen kontaktieren. Im zweiten Schritt wird eine Aussprache zwischen allen Beteiligten von mindestens einer Ombudsperson organisiert und begleitet – sofern der/die Ratsuchende ihr schriftliches Einverständnis gibt, dass andere Konfliktbeteiligte kontaktiert werden dürfen.

 

Weitere Informationen und Beratung

Weitere Informationen über das Ombudsverfahren sowie Links zu weiteren relevanten Beratungsangeboten erhalten Sie auf der Webseite zum Ombudsverfahren.

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